Förderung & Finanzierung
Förderung und Finanzierung: wir schaffen Ihnen den Überblick
Eine Qualifizierung muss nicht an den Kosten scheitern. Wir informieren Sie sachlich über die Förderwege und prüfen mit Ihnen, was für Ihre Situation in Frage kommt.
Kostenlos und unverbindlich · Beratung in 4 Sprachen · montags bis freitags bis 19:30 Uhr
Hinweis zur Förderfähigkeit
Die staatliche Förderung über Bildungsgutschein oder AVGS setzt voraus, dass der Bildungsträger und die jeweilige Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind. Unsere AZAV-Zulassung (Träger- und Maßnahmenzulassung) befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sobald sie vorliegt, informieren wir Sie hier über die dann förderfähigen Angebote. Gern beraten wir Sie schon jetzt zu Ihren Fördermöglichkeiten und den nächsten Schritten.
Förder-Check
Welche Förderung kommt für Sie in Frage?
In einem persönlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, welche Förderwege für Ihre Situation grundsätzlich in Betracht kommen. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Behörde.
01 · Förderwege im Überblick
Welche Förderung kommt für Sie in Frage?
Es gibt verschiedene staatliche Förderwege, vom Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bis zur Förderung von Beschäftigten. Wir informieren Sie sachlich und prüfen gemeinsam, was grundsätzlich für Ihre Situation in Betracht kommt.
Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter fördern berufliche Weiterbildungen, etwa Qualifizierungen im Bereich Berufskraftfahrt, über den sogenannten Bildungsgutschein. Ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten, entscheidet allein Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter in einem persönlichen Beratungsgespräch; einen Anspruch darauf können wir nicht zusichern.
Bitte beachten Sie: Die Einlösung eines Bildungsgutscheins setzt voraus, dass Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Unsere AZAV-Zulassung befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sobald sie vorliegt, informieren wir Sie hier über die dann förderfähigen Angebote. Gern erklären wir Ihnen schon jetzt die Voraussetzungen und Ihre Möglichkeiten.
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der AVGS ist ein Gutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters für Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Ob ein AVGS für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir beraten Sie gern, welche Maßnahmen sinnvoll sind und wie Sie vorgehen.
Förderung für Beschäftigte (§ 82 SGB III)
Auch wer in Arbeit steht, kann sich weiterbilden: Über § 82 SGB III („Qualifizierungschancengesetz") kann die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten fördern, den Antrag stellt der Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service. Je nach Betriebsgröße können Lehrgangskosten anteilig oder vollständig übernommen und um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt ergänzt werden; die Entscheidung trifft die Agentur im Einzelfall. Voraussetzung ist eine nach AZAV zugelassene Maßnahme, unsere Zulassung ist in Vorbereitung. Wir beraten Sie und Ihren Arbeitgeber gern zu den nächsten Schritten.
Weiterbildung für Ihr TeamSie beziehen Grundsicherung (vormals Bürgergeld)?
Auch dann stehen Ihnen grundsätzlich Förderwege offen. Über Ihr Jobcenter können eine Weiterbildung oder Umschulung, etwa im Bereich Berufskraftfahrt, gefördert werden; ob und in welchem Umfang, entscheidet Ihr Jobcenter. Eine Förderung über einen Bildungsgutschein setzt eine AZAV-zugelassene Maßnahme voraus (unsere Zulassung ist in Vorbereitung). Gern zeigen wir Ihnen, welche Unterlagen Sie brauchen und wie das Gespräch mit dem Jobcenter gelingt.
Ratenzahlung & Abrechnung mit Ihrer Firma
Auch ohne Förderung muss eine Qualifizierung nicht auf einmal bezahlt werden. Viele unserer Leistungen lassen sich in individuell vereinbarten Raten begleichen. Für Unternehmen rechnen wir Schulungen, etwa die Modul-95-Weiterbildung oder Ladungssicherung, auf Wunsch direkt ab. Sprechen Sie uns auf ein passendes Modell an.
02 · In vier Schritten
Von der ersten Frage bis zum Kurs
Förderung wirkt oft kompliziert. Wir machen den Weg übersichtlich und begleiten Sie Schritt für Schritt.
- 1
Beratung
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Situation und welche Förderwege grundsätzlich in Frage kommen, auf Wunsch in vier Sprachen.
- 2
Behördengespräch
Sie sprechen mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Wir bereiten Sie vor und sagen Ihnen, welche Unterlagen hilfreich sind.
- 3
Entscheidung der Behörde
Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Behörde.
Ob und in welchem Umfang gefördert wird, entscheidet allein die zuständige Behörde, nicht wir.
- 4
Qualifizierung
Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind und unsere AZAV-Zulassung vorliegt, starten Sie Ihre Qualifizierung bei uns.
Unverbindlich & kostenlos
Fördermöglichkeiten prüfen lassen
Jede Situation ist anders. In einem unverbindlichen Gespräch prüfen wir gemeinsam, welche Förderung für Sie in Frage kommt, auf Wunsch in vier Sprachen (Deutsch, Türkisch, Arabisch, Englisch).
Kostenlos und unverbindlich · Antwort meist am selben Werktag · in vier Sprachen